Der Maklerauftrag – Warum Klasse mehr als Masse bringt
Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen möchten, und sich bereits entschieden haben, den Verkaufsprozess in die Hände eines Maklers zu übergeben, können dies auf unterschiedliche Art und Weise tun. Entweder sie beauftragen ganz allgemein einen oder gar mehrere Makler oder sie erteilen einem bestimmten Makler einen sogenannten Makleralleinauftrag. Die Konsequenzen können gravierend sein und nachhaltigen Einfluss auf die Verkaufsdauer und/oder den Verkaufspreis der Immobilie haben. Lesen Sie hier, warum es ein Trugschluss ist, dass mehrere beauftragte Makler einen schnelleren Erfolg erzielen und welche Vor- und Nachteile ein Makleralleinauftrag hat.
Unterschiedliche Angebote verspielen das Vertrauen in die Immobilie
Viele Immobilienbesitzer stellen zunächst eine einfache Überlegung an: Beauftrage ich ganz allgemein gleich mehrere Makler mit dem Verkauf meiner Immobilie, dann erlangt diese sofort eine große „Reichweite“, weil jeder Makler ja seinen eigenen Kundenstamm hat. Und Provision erhält nur der, der erfolgreich ist. Die Rechnung geht in der Praxis so gut wie nie auf. Weil potentielle Interessenten natürlich mitbekommen, dass die Immobilie mehrfach angeboten wird. Bei Ihnen schleicht sich unweigerlich die Vermutung ein, dass mit dieser Liegenschaft irgendetwas nicht stimmt. Weil sie ja wie auf einem Marktplatz angeboten wird. Außerdem: Welcher Makler ist denn nun für detailliertere Auskünfte zuständig? Weiß Makler A, ob Makler B die Immobilie nicht gerade verkauft hat? Taucht die Immobilie schließlich gleich mehrfach im gleichen Online-Portal auf, eventuell sogar mit unterschiedlichem Preis, ist jedes Vertrauen verspielt.
Professionelle und seriöse Vermarktung aus einer Hand
Durch einen Makleralleinauftrag versichert sich der Immobilienbesitzer der fundierten Marktkenntnis und professionellen Expertise nur eines Maklers. Dieser verpflichtet sich, seine gesamte Kompetenz und Erfahrung bei der Abwicklung eines Immobiliengeschäfts in den Dienst des Eigentümers zu stellen. Umgekehrt verzichtet der Immobilienbesitzer auf die Einschaltung anderer Makler und/oder Dritter. Den Makleralleinauftrag gibt es in zwei Ausprägungen: Der einfache Makleralleinauftrag schließt die Beauftragung weiterer Makler aus, berechtigt den Immobilieneigentümer allerdings weiterhin, die Immobilie gegebenenfalls privat, also ohne Maklerprovision, zu veräußern. Der qualifizierte Makleralleinauftrag beinhaltet ein exklusives Verkaufsrecht – nur der Makler kann den Verkauf abwickeln.
Die Vorteile des Makleralleinauftrags
Die Vorteile eines Makleralleinauftrags ergeben sich aus seiner Natur: Der Makler wird sich mächtig anstrengen, um mit geeigneten Marketingaktivitäten in möglichst kurzer Zeit einen Verkauf zu realisieren. Denn nur dann profitiert er selbst und erhält die im Vertrag vereinbarte Provision. Auch das übrigens ein großer Vorteil dieses Instruments: Die Provisionshöhe wird im Vertrag vorab eindeutig fixiert. Der Makler fungiert als kompetenter und alleiniger Ansprechpartner für alle Interessenten und wird sich in eigenem Interesse ausreichend Zeit für Beratungen und Besichtigungen nehmen. Schließlich: Die meisten Makleralleinaufträge enthalten eine Unterbeauftragungsklausel: Sie erlaubt es dem Makler, eventuell Kollegen in den Vermarktungsprozess mit einzubeziehen.
Die Nachteile eines Makleralleinauftrags
Mögliche Nachteile eines Makleralleinauftrages dürfen nicht unterschlagen werden: Der Vertrag ist zeitlich begrenzt, zumeist auf sechs Monate. Gelingt es in dieser Zeit nicht, die Immobilie zu veräußern, kann der Vertrag schlicht auslaufen. Und: Der Makler erhält – unabhängig vom Erfolg seiner Verkaufsbemühungen – eine vertraglich fixierte Aufwandsentschädigung.
Fazit: Ein Makleralleinauftrag ist zumeist lohnender
Immobilienbesitzer, die beim Verkauf ihrer Immobilie Zeit und Nerven sparen möchten, sind mit einem Makleralleinauftrag bestens beraten. Sie sollten sich auf die Marktkenntnis und Expertise eines erfahrenen Profis verlassen, der durch die Erzielung des optimalen Verkaufspreises seine Provision zumeist wieder „einspielt“. Allerdings empfiehlt sich eine genaue, vertragliche Fixierung aller wichtigen Details, um nachträgliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.
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