Hagel, Sturm, Diebstahl – welche Immobilienversicherungen wichtig sind

Sie haben es geschafft und sich in Ihren eignen vier Wänden behaglich eingerichtet? Ihre Immobilie ist jetzt ein sicheres Fundament für die Zukunft, gemütliches Heim und Altersvorsorge gleichzeitig? Nicht nur deshalb, ist es wichtig, Ihr Zuhause gegen unvorhersehbare Widrigkeiten wie Hagel, Sturm oder Diebstahl abzusichern. Eine Wohngebäudeversicherung ist ein unbedingtes „Muss“ für Immobilieneigentümer. Wenn es schon etwas länger her ist, dass Sie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, lohnt sich oft ein Blick in die Police, um beurteilen zu können, ob der Vertrag Ihren Ansprüchen noch genügt. Worauf Sie besonders achten sollten, welche Immobilienversicherungen angebracht – oder überflüssig – sind lesen Sie in diesem Beitrag.

Die Wohngebäudeversicherung: Eine „Pflicht“ für jeden Immobilieneigentümer

Intensität und Häufigkeit von schweren und schwersten Stürmen und Orkanen nehmen auch in Deutschland zu. Sie hinterlassen Schneisen aus umgestürzten Bäumen, abgedeckten Dächern und überschwemmten Kellern. Aber auch Feuer und Leitungswasser können immense Schäden an einer Immobilie verursachen – die Eigentümer schnell in große finanzielle, bisweilen existentielle, Notlagen bringen können. Jeder Hauseigentümer sollte daher eine gute Wohngebäudeversicherung in der Schublade haben – obwohl es tatsächlich keine gesetzliche Verpflichtung für diese Hausversicherung gibt.

Die Wohngebäudeversicherung wird in aller Regel als verbundene Hausversicherung angeboten und beinhaltet drei Bausteine:

Die Feuerversicherung greift bei Schäden, die durch Brand oder Blitzeinschlag, durch Explosion oder Implosion ausgelöst werden. Bitte beachten Sie unbedingt: Nahezu alle Bundesländer haben in ihren Bauverordnungen verfügt, dass in bestimmten Wohnbereichen Rauchmelder installiert sein müssen. Sind Sie dieser Pflicht bislang nicht nachgekommen, kann Ihre Hausversicherung die Zahlungen kürzen.

Die Leitungswasserversicherung können Sie bei Rohrbrüchen aller Art in Anspruch nehmen – auch wenn diese durch Frost entstanden sind. Aber: Den Schaden durch ein ausgelaufenes Aquarium im Haus begleicht die Versicherung nicht.

Die Sturmversicherung schützt Sie vor den Folgen von Sturmschäden ab einer Windstärke von 8 und Hagelschäden an Ihrem Gebäude. Die Hausversicherung deckt im Übrigen die unmittelbaren Konsequenzen ab, beispielsweise durch Regen, der sich durch das abgedeckte Dach ergießt.

Darauf sollten Sie achten: Grobe Fahrlässigkeit und Aufräumarbeiten

Es kann sich durchaus lohnen, die eigene Wohngebäudeversicherung einmal kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Richten Sie Ihr Augenmerk dabei besonders darauf, dass die sogenannte „grobe Fahrlässigkeit“ mit eingeschlossen ist. Klassisch und immer wieder aktuell ist der Streitfall zum „ausreichenden Heizen“ im Winter – wenn bei hohen Minusgraden ein Wasserrohr bricht. Eine Hausversicherung, die die Folgen grob fahrlässigen Handelns ausschließt, zahlt dann oft nicht. Achten Sie zudem darauf, das Aufräum- und Abbruchkosten sowie Überspannungsschäden ausdrücklich eingeschlossen sind. Und ganz wichtig: Versichern Sie mögliche Schäden am Haus durch Einbruch unbedingt mit.

Wenn Naturgewalten wüten: Die Elementarschadenversicherung

Der Standard-Schutz einer verbundenen Hausversicherung schließt sogenannte Elementarschäden nicht mit ein. Darunter werden Schäden gefasst, die durch Naturgewalten bedingt sind: Also Erdbeben und Hochwasser, Erdrutsch und Lawinenabgang, Vulkanausbrüche und Starkregen. Gegen die Folgen solcher Katastrophenereignisse können Sie sich mit dem Abschluss einer Elementarschadenversicherung schützen, die zumeist als Extra-Baustein zur Wohngebäudeversicherung angeboten wird. Elementarschäden können verheerend sein – vermutlich werden Sie sich noch lange an die Bilder vom Hochwasser-Drama im Ahrtal erinnern. Trotzdem sollten Sie ganz nüchtern überlegen, wie hoch das Risiko ist, dass Ihre Immobilie von derartigen Naturgewalten heimgesucht. Die Kosten für eine Elementarschadenversicherung sind vergleichsweise hoch – und lohnen daher nur, wenn Sie tatsächlich in einer Gefahrenzone leben.

Der Neuwert als Maßgabe: Die Versicherungssumme der Hausversicherung

Zur Bestimmung der Versicherungssumme für Ihre Hausversicherung – und damit zur Ermittlung der von Ihnen zu zahlenden Beiträge – wird der Neuwert Ihrer Immobilie als Basis gesetzt. Das meint: Errechnet wird, wie viel Geld nötig wäre, um Ihr Haus in seinem Ist-Zustand wieder herzustellen. Es existieren zwei Berechnungsverfahren:

– Der gleitende Neuwert
Dieser Ansatz orientiert sich an dem fiktiven Wert „M-1914“. Er gibt an, welcher Betrag (in Mark) nötig gewesen wäre, um Ihre Immobilie im Jahre 1914 bauen zu können. Zum Hintergrund: Damals waren die Baupreise in Deutschland und die durch Gold gedeckte Währung sehr stabil. Dieser Wert wird daher jedes Jahr neu mit dem jeweils aktuellen Baupreisindex multipliziert – und ergibt kontinuierlich den (angepassten) Neuwert Ihrer Immobilie.

– Der Wohnflächentarif
Bei diesem Verfahren orientiert sich die Hausversicherung an der Größe und Wertigkeit der Ausstattung Ihres Hauses. Im Schadensfall greift eine Höchstentschädigungssumme. Daher ist dieser Ansatz im Vergleich zum Neuwert-Verfahren weniger zu empfehlen – weil keine Anpassung an die Entwicklung der Baukosten stattfindet.

Tipp: Fixieren Sie in Ihrer Hausversicherung unbedingt den sogenannten „Unterversicherungsverzicht“. Er gewährleistet, dass sich Ihre Versicherung im Schadensfall nicht aus der Verpflichtung stehlen kann, indem Sie geltend macht, dass Sie unterversichert seien.

Die Hausratversicherung: Alles, was Ihnen lieb und teuer ist

Zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung sind Sie gut beraten, das Inventar Ihrer eigenen vier Wände durch eine Hausratversicherung zu schützen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie hohe finanzielle Mittel in Ihre Einrichtung investiert haben und nach einem eventuellen Wasserschaden, Brand oder Einbruchdiebstahl die betroffenen Gegenstände nicht auf eigene Kosten ersetzen wollen oder können. Die Hausratversicherung versichert Mobiliar und Haushaltsgegenstände, Haushaltsgeräte und Bekleidung, Wertgegenstände (bis zu einer anbieterspezifischen Obergrenze) und – je nach gewähltem Tarif – auch das Fahrrad.
Zu den abgedeckten Gefahren gehören:

– Blitzeinschlag, Überspannung und Brand,
– Schäden durch Leitungswasser,
– Sturmschäden am Mobiliar, zum Beispiel durch aufgewehte Fenster,
– Einbruchdiebstahl,
– Vandalismus.

Diese Bausteine sollten in Ihrem Vertrag enthalten sein

Der „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ ist einer der wichtigsten Sätze in der Hausratversicherung. Damit kann Ihnen Ihr Versicherer nicht vorwerfen, grob fahrlässig gehandelt zu haben und die Leistung verweigern oder kürzen. Fast schon legendär ist der Fall des gekippten Fensters, der ganze Reihen von Gerichtsakten füllt, weil Versicherer sich immer mal wieder auf den Standpunkt stellen, durch diesen Umstand sei ein Einbruch überhaupt erst möglich gewesen – und folglich die Zahlung verweigern. Dies übrigens auch, obgleich der Dieb nachweislich die Hauseingangstür aufgebrochen hatte.

Ebenfalls wichtig: Erweitern Sie den Brandbegriff ausdrücklich um Seng- und Schmorschäden sowie Überspannungsschäden. Damit schützen Sie sich vor den Folgen des verschmorten Hähnchens im Backofen, des kokelnden, vergessenen Bügeleisens oder dem Kurzschluss-Schaden im Fernseher.

Kann-Klauseln, die Sie ganz individuell abstimmen sollten

Gibt es eine erhöhte Gefahr für einen Wasserschaden im Haus, den die Versicherung tunlichst übernehmen sollte, vereinbaren Sie eine individuelle Erweiterung Ihres Tarifs. Dies empfiehlt sich beispielsweise, wenn Sie stolzer Besitzer eines sehr großen Aquariums sind oder auf einem Wasserbett nächtigen. Eine spezielle Fahrradklausel versichert Ihr teures Rad nicht nur gegen den Diebstahl aus verschlossenen Räumen, sondern auch, wenn es aus einem Fahrradkeller oder draußen auf der Straße gestohlen wird. Apropos Diebstahl. Achten Sie auf die genaue Formulierung: Der Diebstahl aus dem Auto sollte auch dann mitversichert sein, wenn Ihr Fahrzeug nicht in der Garage steht, sondern beispielsweis an der Straße parkt.

Tipp: Nur wenn zu Ihrer Immobilie ein luxuriöser Wintergarten gehört, kann sich eine Glasbruchversicherung eventuell rechnen. In allen anderen Fällen ist der Ersatz einer defekten Fensterscheibe auf eigene Kosten billiger als der dauerhafte Zusatzbeitrag zur Hausratversicherung.

Vorsorge treffen: Archivieren Sie die Kaufbelege von Neuanschaffungen

Bewahren Sie nach dem Abschluss einer Hausratversicherung alle Kaufbelege für Neuanschaffungen sorgfältig auf, um gegebenenfalls deren Wert nachweisen zu können. Sinnvoll ist es überdies, diese digital zu speichern, um nach einem Brand oder Wasserschaden noch Zugriff darauf zu haben. Und: Wenn Sie zwischenzeitlich hohe finanzielle Mittel in Ihre Einrichtung investieren, denken Sie an eine Anpassung Ihrer Versicherungssumme.

Fazit: „Eine“ gute Hausversicherung schützt Ihr wertvolles Zuhause

Mit einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung sichern Sie sich als Immobilieneigentümer gegen die meisten Gefahren ab, die Ihr Zuhause gefährden könnten. Wichtig ist, dass Sie die jeweiligen Tarife so wählen, dass Sie einerseits einen umfassenden Schutz erhalten, andererseits aber nicht Beträge für etwas bezahlen, das Sie gar nicht benötigen. Es empfiehlt sich grundsätzlich, Wohngebäude- und Hausratversicherung „aus einer Hand“ zu wählen. So vermeiden Sie mögliche „Zuständigkeitsstreitereien“ zwischen einzelnen Anbietern – und dürfen sich auf Ihre (eine) Hausversicherung vollumfänglich verlassen.

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