Gut vorbereitet: Der 7-Punkte-Check für den Wohnungsverkauf
Um eine Eigentumswohnung zu einem guten Preis und in angemessener Zeit verkaufen zu können, sollte jeder Immobilienbesitzer die dazu erforderlichen Dokumente vollständig und gebündelt bereithalten. Transparenz schafft in diesem Fall Vertrauen, Sorgfalt wird von potentiellen Interessenten als Sicherheit empfunden. Und: Achten Sie auf eine ansprechende Optik der Unterlagen. Diese überträgt sich auch auf die Wahrnehmung der Wohnung. Verstehen Sie unsere Auflistung als 7-Punkte-Checkliste.
1. Der Grundriss und die Wohnfläche
Anhand des Grundrissplans der Wohnung entscheidet der Käufer grundsätzlich, ob eine Wohnung überhaupt zu seinen Wünschen passt. Der Plan sollte deshalb möglichst attraktiv gestaltet sein und vor allem die Möglichkeiten einer anderen Zimmerkonfiguration aufzeigen. Lassen Sie alte Unterlagen gegebenenfalls grafisch aufarbeiten. Und achten Sie bei den Quadratmeterangaben unbedingt auf korrekte Werte, unterscheiden Sie sorgfältig zwischen Wohn- und Nutzfläche. (Bauamt oder Architekt)
2. Der Grundbuchauszug
Es empfiehlt sich einen neuen und vollständigen Grundbuchauszug einzuholen, um dem Käufer Sicherheit hinsichtlich eventueller Grundschulden, Hypotheken oder Nießbrauchrechte zu gewähren. Auf jeden Fall wird der Grundbuchauszug benötigt, um Sie als Eigentümer der Eigentumswohnung zu legitimieren. Für die notarielle Beglaubigung eines Kaufvertrags ist er unerlässlich. (Grundbuchamt)
3. Der Lageplan
Der Lageplan ist ein wichtiges Dokument, das vor allem von Immobilienfinanzierern angefordert wird. Er stellt das gesamte Grundstück einschließlich der sich darauf befindenden Gebäude dar, erfasst Straßen, Geländehöhen, Grundstücksgrenzen und Begrünung. Der amtliche Lageplan gliedert sich in eine grafische Aufsicht und in einen Textteil. (Stadtvermessungsamt)
4. Die Teilungserklärung und (eventuell) Mietvertrag
Eine Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Die notarielle Urkunde kann in dem einen Fall 20 Seiten umfassen, in einem anderen auch 60 bis 80. Auf jeden Fall ist sie Voraussetzung, dass Wohnungen überhaupt einzeln verkauft werden können. Es versteht sich von selbst, dass dem Käufer – so die Wohnung noch vermietet ist – eine Kopie des Mietvertrages inklusive sämtlicher Zusatzvereinbarungen zur Verfügung zu stellen ist.
5. Eigentümerversammlungsprotokolle und Nebenkosten
Die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen geben dem Käufer einen guten Überblick über die Rücklagenbildung, den aktuellen Wirtschaftsplan mit seinen monatlichen Wohngeldausgaben und die Nebenkosten des abgerechneten Wirtschaftsjahres. So kann er die auf ihn zukommenden Kosten gut kalkulieren und erhält überdies einen umfassenden Einblick in die Wohnungseigentümergemeinschaft, die Hausverwaltung und eventuelle Besonderheiten.
6. Die Brandversicherungsurkunde
Die Brandversicherungsurkunde ist im Wesentlichen nichts anderes als der Versicherungsschein zur Wohngebäudeversicherung. Durch diese wird in der Regel nicht nur Brand, also Feuer, sondern auch Leitungswasser, Sturm, Hagel und Blitz versichert. In jüngerer Zeit sind überdies auf Wunsch auch Elementarschäden mit abgesichert. Die Brandversicherungsurkunde dient oft als Sicherungsbestätigung bei Immobilienkrediten /-finanzierungen.
7. Der Energieausweis
Vermutlich haben Sie den Energieausweis in einem der letzten Jahre von Ihrer Hausverwaltung zugesandt bekommen. Falls Sie dieses wichtige und unerlässliche Dokument nicht mehr auffinden können, müssen Sie ein neues anfordern.
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