Der 7-Punkte-Check: Diese Dokumente brauchen Sie für den Hausverkauf
Immobilienbesitzer, die Ihr Haus verkaufen möchten, sind nicht nur verpflichtet, bestimmte Dokumente vorzulegen, sie sollten die meisten Unterlagen bereits vor Erstellung eines Exposés zusammengestellt haben. Vollständige Nachweise bieten potentiellen Interessenten Sicherheit und erhöhen das Vertrauen. Ein Umstand, von dem letztlich beide Seiten profitieren. Arbeiten Sie die 7 Punkte unserer Checkliste ab – und einem erfolgreichen Immobilienverkauf steht nichts mehr im Wege.
1. Der Grundbuchauszug
Ein Grundbuchauszug ist eine vollständige Abschrift aller Grundbucheintragungen zu einem Grundstück. Er enthält Informationen zu den Eigentumsverhältnissen, zu Nießbrauchrechten, Hypotheken und Grundschulden. Sie benötigen ihn vor allem deshalb, um sich als rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie ausweisen zu können. Für den Käufer sind außerdem eventuell auf der Liegenschaft lastende Rechte Dritter von immenser Bedeutung. (Grundbuchamt)
2. Der Grundriss
Für die Verkäuflichkeit einer Immobilie spielt der Grundriss eine kaum zu überschätzende Rolle. Die räumliche Aufteilung der Immobilie sollte daher möglichst sorgfältig dargestellt werden. Der Käufer muss sich Veränderungsmöglichkeiten vorstellen können. Kann das Kinderzimmer vergrößert werden? Lässt sich ein Gästezimmer einrichten? Welche Räume können als Arbeitszimmer etc. genutzt werden?
3. Wohnfläche, Nutzfläche, Kubatur
Vorsicht – grob geschätzte oder ungenau ausgemessene Quadratmeterangaben können empfindliche juristische Konsequenzen haben. Auf der sicheren Seite bewegen sich Berechnungen auf Grundlage der DIN 277. Diese Norm teilt die Grundfläche einer Immobilie in Nutz-, Verkehrs- und Funktionsflächen ein. Verkehrsflächen sind beispielsweise Treppenhäuser und Aufzüge, Funktionsflächen Heizungskeller oder Betriebsräume. Die DIN 277 liefert auch die Vorgaben zur korrekten Berechnung des „umbauten Raums“ (Kubatur). Dieser Wert ist unter anderem ausschlaggebend für den Beleihungswert der Immobilie. (Bauamt oder Architekt)
4. Der Lageplan und die Flurkarte
Der amtliche Lageplan ist ein behördliches Dokument, das alle örtlichen, topografischen und baurechtlichen Sachverhalte eines Grundstücks erfasst. Er besteht aus einem grafischen und einem textlichen Teil. Er ist nicht zu verwechseln mit der Flurkarte, die nur die Flurstücke mit ihren jeweiligen Grenzen, die Flurstücksnummern sowie die Gebäude enthält. (Katasteramt/Stadtvermessungsamt)
5. Das Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis summiert die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Der Käufer wird Rechtsnachfolger des Verkäufers und übernimmt diese – er hat also ein begründetes Interesse an einer klaren Auskunft über die konkreten Baulasten. Typische Baulasten sind Wegerechte und vorgeschriebene Abstandsflächen zum Nachbargrundstück. (Baurechtsamt)
6. Wohngebäudeversicherung und Wartungsverträge
Bei einem Hausverkauf geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Diesem sind folglich Police und letzte Rechnung vorzulegen, damit er entscheiden kann, ob er die Versicherung übernehmen oder fristlos/zum Endes des Versicherungsjahres kündigen möchte. Gleiches gilt für eventuelle Wartungsverträge wie zum Beispiel die Gastank-Wartung oder sonstige.
7. Der Energieausweis
Beim Hausverkauf muss dem potentiellen Käufer ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Dies ist seit dem Mai 2014 Pflicht. Achten Sie auf nachprüfbare, verifizierte Angaben, bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Bußgelder.
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