Pachtvertrag

Die Überlassung von Grundstücken oder Gebäuden mit dem zusätzlichen Recht der sogenannten „Fruchtziehung“ wird in einem Pachtvertrag geregelt. Der altertümliche Begriff „Fruchtziehung“ geht auf den landwirtschaftlichen Ursprung des Pachtvertrages zurück, der sich vorrangig auf Acker- und sonstige Anbauflächen bezog. Heute steht er synonym für Erträge oder Erlös. Der wesentliche Unterschied zwischen Miete und Pacht liegt genau darin: Es wird nicht nur der Gebrauch einer Sache gestattet, sondern gleichzeitig das Recht gewährt, Erträge aus der Sache zu erwirtschaften. Traditionell werden Pachtverträge in der Gastronomie und in der Landwirtschaft geschlossen. Neuere Ausprägungen des Pachtvertrags sind Franchise-Verträge und bestimmte Nutzungsverträge für Software.

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