Zwangsversteigerung
Die Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren, bei dem ein Grundstück oder eine Immobilie durch Versteigerung verwertet wird. Mit dem Erlös werden die Gläubiger ausbezahlt. Kann beispielsweise ein Schuldner seine Hypothekenzahlungen an die Bank über einen längeren Zeitraum nicht mehr begleichen, initiiert die Bank als letzte Option eine Zwangsversteigerung – nicht jedoch ohne den Eigentümer mehrfach auf die drohende Maßnahme hinzuweisen.
Die Zwangsversteigerung wird durch den/die Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Dieses setzt den Verkehrswert der Immobilie auf Basis eines von ihm in Auftrag gegebenen Wertermittlungsgutachtens fest. Der Termin der Versteigerung wird zeitnah im Schaukasten des Amtsgerichts und in den regionalen Tageszeitungen veröffentlicht. Wer auf die Immobilie bieten will, muss eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des Verkehrswertes direkt beim Zuschlag entrichten. Der Höchstbietende wird sofortiger neuer Eigentümer.
Die Preise für zwangsversteigerte Immobilien liegen häufig erheblich unter ihrem tatsächlichen Verkehrswert. Gleichzeitig besteht bei zwangsversteigerten Immobilien grundsätzlich das Risiko, die sprichwörtliche Katze im Sack zu kaufen, da die Gebäude immer nur von außen und nicht von innen besichtigt werden können.
Ein Sonderfall der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung. Ziel dabei ist es, einen nicht-teilbaren Gegenstand wie eine Immobilie in teilbares Geldvermögen umzuwandeln. Haben beispielsweise mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie geerbt und kann sich die Erbengemeinschaft über deren Verwendung nicht einigen, so kann auf Antrag eines Erben eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden. Der Erlös wird entsprechend der Erbanteile ausgezahlt.
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