Zahlungsverzug

In Zahlungsverzug gerät ein Schuldner, wenn er seine Schulden trotz Fälligkeit und Mahnung nicht begleicht. Nach den Buchstaben des Bürgerlichen Gesetzbuches bedingt der Zahlungsverzug, dass überhaupt ein Anspruch auf Zahlung besteht und dieser zudem fällig ist.
Die Voraussetzung „trotz Mahnung“ greift nur dann, wenn im Vertrag kein fixes Zahldatum dokumentiert ist. Sind hingegen explizite Fälligkeitsvereinbarungen betroffen worden, beispielsweise zahlbar am 5. Mai 20xx, tritt der Zahlungsverzug mit dem Ablauf dieses Datums ein.
Darüber hinaus bestimmt der Gesetzgeber, dass ein Schuldner spätestens dann in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung bezahlt. Der Gläubiger kann den Schuldner jedoch schon vor Ablauf dieser 30-Tages-Frist in Verzug setzen, indem er ihm eine Mahnung schickt. Wichtig: Grundsätzlich ist nur eine Mahnung erforderlich, auch wenn sich die Praxis der drei Mahnungen eingeschliffen hat.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Deiß
E info@zg-gruppe.de
T 0711 253 502 00

Immobilie bewerten

Erhalten Sie noch heute von uns eine kostenfreie Wertermittlung Ihrer Immobilie:

KOSTENFREIES
BERATUNGSGESPRÄCH

Wir bieten unseren Kunden einen umfassenden Service. Wenn sie Fragen rund um Ihre Immobilie, einen Immobilienverkauf, die Entwicklung Ihrer Immobilie, den Ankauf von Immobilien, Off-Market Immobilien etc. haben, buchen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich ein Beratungsgespräch.

Patrick Zubac ist ein Experte für den Immobilienmarkt in Stuttgart und Umgebung mit mehr als 20 Jahren Erfahrung.

Kostenfreien Beratungstermin buchen

KONTAKTIEREN SIE UNS JEDERZEIT

Sei möchten mehr Informationen über unsere Dienstleistungen erhalten, einen Termin vereinbaren oder ein Angebot anfordern? Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht oder rufen Sie einfach direkt an.

Standort München:

Südliche Münchnerstraße 55
D-82031 Grünwald

Telefon: 089 998 298 620
E-Mail: info@zg-gruppe.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag
08:00 Uhr – 17:30 Uhr