Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Um Verbraucher davor zu schützen, sich mit einem Immobilienkredit finanziell zu übernehmen, hat die Bundesregierung 2016 die sogenannte Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Wokri) in Kraft gesetzt. Sie verpflichtet Kreditinstitute, potentielle Kreditnehmer besser aufzuklären und deren Kreditwürdigkeit sehr genau zu prüfen. Die strengen Vorgaben führten zu lauter Kritik an der WoKri, insbesondere weil einige Bevölkerungsgruppen bei der Kreditvergabe stark benachteiligt wurden. 2017 wurden einige Punkte der Wokri daher entschärft.
Kerngedanke der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist, dass es den Banken obliegt, Kunden so zu beraten, dass für beide Seiten das Kreditrisiko minimiert wird. Beraten Sie falsch, können Sie nach den Regelungen des Gesetzes haftbar gemacht und zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet werden.
Vor diesem Hintergrund prüfen Banken und Sparkassen Vermögen und Einkommen nun sehr genau. Und zwar nicht nur mit Blick auf die Ist-Situation des potentiellen Kreditnehmers, sondern auch perspektivisch. Das meint: Die Bank schätzt ab, ob der Darlehnsnehmer die Raten für seinen Kredit auch nach Änderung seiner aktuellen Lebensumstände, zum Beispiel bei Jobverlust, Scheidung oder Renteneintritt, aufbringen kann.
Die Wohnimmobilienkreditlinie benachteiligte in ihrer ursprünglichen Fassung besonders junge Familien und Rentner. Hier führten die Annahmen über zukünftige Verdienstausfälle durch Elternzeit beziehungsweise durch vorzeitiges Ableben häufig zur Verweigerung des Kreditwunsches. In der neueren Fassung wird zwar der Fokus ein wenig auf mehr auf die aktuellen Sicherheiten gelegt, die der Kreditnehmer bieten kann, trotzdem sichern sich die Kreditinstitute in eigenem Interesse sorgfältiger ab, als vor Inkrafttreten der Richtlinie.
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