Wertermittlungsverordnung
In der Wertermittlungsverordnung sind die Grundsätze fixiert, nach denen der Verkehrswert beziehungsweise der Marktwert von Immobilien und Grundstücken ermittelt werden muss. Sie dient daher Scherverständigen und Gutachterausschüssen, sowie Banken und Versicherungen als belastbare Grundlage für die Bewertung von Immobilien. 2010 wurde die Wertermittlungsverordnung durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst. Zum 1. Januar 2022 tritt aktuell eine Novelle der ImmoWertV in Kraft. Erstmals in der Geschichte der Wertermittlungs-Verfügungen werden alle vorhandenen Richtlinien bundesweit einheitlich zusammengeführt, um so sicherzustellen, dass die drei Verfahren der Immobilienbewertung – das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren – konsequent nach identischen Kriterien und Grundsätzen durchgeführt werden.
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