Unbebautes Grundstück

Ein unbebautes Grundstück verfügt im Gegensatz zu einem bebauten Grundstück über kein nutzbares Gebäude. Das bedeutet allerdings nicht, dass es sich zwangsläufig um freie Fläche handeln muss. Finden sich dort noch verfallene Gemäuer, Ruinen oder anderweitige Gebäudereste, so wird der Grund und Boden trotzdem als unbebautes Grundstück klassifiziert. Auch Einzäunungen oder Einfriedungen ändern an diesem Umstand nichts.

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