Umlegung

Die Umlegung bezeichnet ein gesetzlich geregeltes und förmliches Grundstücksflächen-Tauschverfahren, dessen genaue Vorgaben im Baugesetzbuch verankert sind. Es dient vor allem der öffentlichen Hand dazu, Grundstücke zu schaffen, die in ihrer Lage, in ihrer Form und vor allem in ihrer Größe geeignet sind, um sie für bestimmte – zumeist öffentlich-relevante – Zwecke zu nutzen. Die Umlegung wird von der zuständigen Umlegungsstelle angeordnet, die erstens die Notwendigkeit erklären und zweitens eine Reihe von Prinzipien beachten muss. Dazu gehören unter anderem:

  • das Solidaritätsprinzip (die Grundflächen für öffentliche und/oder gemeinschaftliche Anlagen müssen zu gleichen Anteilen von allen betroffenen Grundstückseigentümern aufgebracht werden)
  • das Konservationsprinzip (die Substanz des Grundeigentums darf durch die Umlegung nicht vermindert werden)
  • das Surrogationsprinzip (das Recht am Eigentum muss gewahrt bleiben)

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