Überbaubare Grundstücksfläche

Die überbaubare Grundstücksfläche wir synonym auch Baufenster oder Baufeld genannt und kennzeichnet den Teil eines Baugrundstücks, auf dem entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans – und unter Beachtung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften – ein Gebäude errichtet werden darf. Die Fläche wird im Bebauungsplan durch konkrete Baugrenzen und gegebenenfalls sogenannte Baulinien, umgangssprachlich Fluchtlinien, definiert. Das Baufenster begrenzt die Bebauungsmöglichkeit vor allem deshalb, um aus städtebaulichen und planerischen Überlegungen heraus eine bestimmte Positionierung der Gebäude zu erreichen. Die Bebauungstiefe gibt die maximale Tiefe der überbaubaren Grundstücksfläche an. Sie regelt also, wie weit ein Grundstück, gemessen von der Erschließungsstraße, „nach hinten“ bebaut werden darf.

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