Teilungsversteigerung

Unter einer Teilungsversteigerung wird eine bestimmte Form der gerichtlichen Zwangsversteigerung verstanden. Sie ist ein öffentliches Verfahren beim zuständigen Amtsgericht, bei dem ein nicht-teilbarer Gegenstand, in aller Regel eine Immobilie oder ein Grundstück, auf Antrag eines Miteigentümers zwangsweise an den Meistbietenden verkauft wird. Teilungsversteigerungen werden zumeist in Fällen von zerstrittenen Erbengemeinschaften durchgeführt, die sich nicht auf eine einvernehmliche Handhabung des gemeinschaftlichen Erbes einigen können. Ein zweiter typischer Fall für die Durchführung einer Teilungsversteigerung ist die Scheidung, bei der die Ehepartner keine Basis für kooperatives Handeln mehr finden. Der erzielte Erlös aus dem Verkauf von Grundstück oder Immobilie wird anschließend auf die Eigentümer aufgeteilt.

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