TA Lärm

Die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift in Deutschland, die aufgrund des Bundesimmissionsschutzgesetzes erlassen wurde. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Von besonderer Bedeutung ist sie bei Wohnimmobilien, wenn diese an Flächen angrenzen, die für Gewerbe oder Landwirtschaft genutzt werden. Für diese Fälle schriebt die TA Lärm konkrete Immissionswerte vor.
Für die Mai 2017 beschlossene, neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ wurde die TA Lärm angepasst und erlaubt tagsüber einen höheren Immissionswert von 63 db gegenüber 48 db in der Nacht. Urbane Gebiete gestatten die Mischnutzung vorhandener Flächen für Wohnzwecke und Gewerbeansiedelung sowie eine grundsätzlich höhere Baudichte. Sie sind eine Antwort auf den Flächenmangel in großstädtischen Lagen.

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