TA Lärm
Die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift in Deutschland, die aufgrund des Bundesimmissionsschutzgesetzes erlassen wurde. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Von besonderer Bedeutung ist sie bei Wohnimmobilien, wenn diese an Flächen angrenzen, die für Gewerbe oder Landwirtschaft genutzt werden. Für diese Fälle schriebt die TA Lärm konkrete Immissionswerte vor.
Für die Mai 2017 beschlossene, neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ wurde die TA Lärm angepasst und erlaubt tagsüber einen höheren Immissionswert von 63 db gegenüber 48 db in der Nacht. Urbane Gebiete gestatten die Mischnutzung vorhandener Flächen für Wohnzwecke und Gewerbeansiedelung sowie eine grundsätzlich höhere Baudichte. Sie sind eine Antwort auf den Flächenmangel in großstädtischen Lagen.
KOSTENFREIES
BERATUNGSGESPRÄCH
Wir bieten unseren Kunden einen umfassenden Service. Wenn sie Fragen rund um Ihre Immobilie, einen Immobilienverkauf, die Entwicklung Ihrer Immobilie, den Ankauf von Immobilien, Off-Market Immobilien etc. haben, buchen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich ein Beratungsgespräch.
Patrick Zubac ist ein Experte für den Immobilienmarkt in Stuttgart und Umgebung mit mehr als 20 Jahren Erfahrung.
KONTAKTIEREN SIE UNS JEDERZEIT
Sei möchten mehr Informationen über unsere Dienstleistungen erhalten, einen Termin vereinbaren oder ein Angebot anfordern? Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht oder rufen Sie einfach direkt an.
Standort München:
Südliche Münchnerstraße 55
D-82031 Grünwald
Telefon: 089 998 298 620
E-Mail: info@zg-gruppe.de
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag
08:00 Uhr – 17:30 Uhr