Sonderbauflächen
Sonderbauflächen werden im Bebauungsplan als Sondergebiete ausgewiesen und dürfen ohne Ausnahme nur für zweckgebundene Bauvorhaben genutzt werden. Solche speziellen Bauten mit eindeutig festgelegtem Zweck sind beispielsweise Kliniken, Sanatorien und Kurhäuser, aber auch Ferienhäuser, Campingplätze oder Wochenendhäuser.
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Patrick Zubac ist ein Experte für den Immobilienmarkt in Stuttgart und Umgebung mit mehr als 20 Jahren Erfahrung.
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