Rentenschuld

Bei der Rentenschuld handelt es sich um eine Grundstücksbelastung. Sie ist eine Sonderform der Grundschuld und legt fest, dass kontinuierlich zu regelmäßigen Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Rente). Wie die Grundschuld, die eine konkrete Kapitalsumme bestimmt, wird die Rentenschuld ins Grundbuch eingetragen. Der Eigentümer (Schuldner) hat das Recht, seine Schuld durch Zahlung eines einmaligen Betrags abzulösen. Die Höhe dieser Ablösesumme muss bereits bei der Bestellung der Rentenschuld angegeben und ebenfalls im Grundbuch vermerkt werden.

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