Regiearbeiten
Unter Regiearbeiten werden, bevorzugt im Baugewerbe, jene Arbeiten verstanden, die auf Stundenlohnbasis abgerechnet werden. Da sie zumeist aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen erforderlich sind, beispielsweise weil unerwartete Komplikationen mit dem Bauuntergrund, der Bausubstanz oder Leitungen, Anschlüssen, Wasserrohren etc. eintreten, führen sie regelmäßig zu Streit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmer, respektive Bauherrn und beauftragter Baufirma. Grundsätzlich belasten Regiearbeiten das Budget des Bauherrn zusätzlich und müssen deshalb von diesem ausdrücklich genehmigt werden – es sei denn, im Vertrag ist (im Kleingedruckten) eine entsprechende Regiearbeiten-Klausel enthalten, die dem Auftragnehmer weitgehenden Spielraum gewährt.
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