Qualifizierter Alleinauftrag

Immobilieneigentümer, die einen Makler mit dem Verkauf ihrer Immobilie beauftragen möchten, haben grundsätzlich die Wahl mit diesem einen einfachen oder einen qualifizierten Alleinauftrag zu schließen.

  • Bei einem einfachen Alleinauftrag kann sich der Eigentümer auch selbst um eine Veräußerung bemühen. Dieses Recht steht somit nicht nur dem Makler zu. Kommt durch diese Bemühungen tatsächlich ein Verkauf zustande, dann ist der Verkäufer dem Makler folglich auch keine Provision schuldig.
  • Ein qualifizierter Alleinauftrag schließt solche Tätigkeiten des Eigentümers ausdrücklich aus. Allein der Makler ist befugt, sich um alle Angelegenheiten der Vermarktung und des Verkaufs zu kümmern. Hält sich der Eigentümer nicht daran, begeht er Vertragsbruch. Ebenso dürfen während der Vermarktungszeit auch keine anderen Makler mit dem Verkauf beauftragt werden.

In der Praxis bringt ein qualifizierter Alleinauftrag für alle Beteiligten nur Vorteile mit sich:

  • Für Eigentümer, die sich darauf verlassen können, dass der beauftragte Makler sich mit hohem Engagement und zielorientiert um einen zügigen Verkauf zu einem guten Preis kümmert – weil er erst dann seine Provision erhält.
  • Für potentielle Käufer, die nur einen einzigen, kompetenten Ansprechpartner haben und nicht fürchten müssen, dass die Immobilie, während sie noch überlegen, bereits anderweitig verkauft wird. Oder dass der Makler vom Eigentümer nicht mit der gebotenen Sorgfalt über alle Details unterrichtet wurde.
  • Für den Makler, der ein maßgeschneidertes Vermarktungskonzept für die jeweilige Immobilie ausarbeiten kann, das eine Veräußerung zum bestmöglichen Preis zum Ziel hat – und der für seine Arbeit dann die vereinbarte (und verdiente) Provision erhält.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Deiß
E info@zg-gruppe.de
T 0711 253 502 00

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