Öffentlich geförderte Wohnungen
Wohnungen, die mit dem Einsatz öffentlicher Mittel (Darlehen, Zuschüsse, Vergünstigungen) errichtet wurden, werden als öffentlich geförderte Wohnungen bezeichnet – oder auch umgangssprachlich Sozialwohnungen genannt. Diese Klassifizierung gilt so lange, bis die in Anspruch genommenen öffentlichen Mittel regulär und vollständig zurückgezahlt worden sind. Während dieser Frist besteht ein sogenanntes Bindungsrecht. Das meint: Der Vermieter ist an die folgenden Auflagen gebunden:
- Der Vermieter darf ausschließlich an Personen vermieten, die eine Wohnberechtigung nachweisen können.
- Er muss die zulässige Miete in einer qua Gesetz vorgegebenen Weise in Form einer sogenannten Kostenmiete berechnen und darf nur diesen Mietzins verlangen.
- Mieterhöhungen sind nur dann zulässig, wenn der Gesetzgeber durch geänderte Sätze eine Neuberechnung der Miete erlaubt.
KOSTENFREIES
BERATUNGSGESPRÄCH
Wir bieten unseren Kunden einen umfassenden Service. Wenn sie Fragen rund um Ihre Immobilie, einen Immobilienverkauf, die Entwicklung Ihrer Immobilie, den Ankauf von Immobilien, Off-Market Immobilien etc. haben, buchen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich ein Beratungsgespräch.
Patrick Zubac ist ein Experte für den Immobilienmarkt in Stuttgart und Umgebung mit mehr als 20 Jahren Erfahrung.
KONTAKTIEREN SIE UNS JEDERZEIT
Sei möchten mehr Informationen über unsere Dienstleistungen erhalten, einen Termin vereinbaren oder ein Angebot anfordern? Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht oder rufen Sie einfach direkt an.
Standort München:
Südliche Münchnerstraße 55
D-82031 Grünwald
Telefon: 089 998 298 620
E-Mail: info@zg-gruppe.de
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag
08:00 Uhr – 17:30 Uhr