Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung bezeichnet eine nach deutschen Wohnungseigentumsrecht vorgeschriebene jährliche Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie gibt im Saldo Ausschluss über die finanzielle Lage der WEG. Die Jahresabrechnung muss daher:
– eine Gesamtdarstellung aller Ausgaben und Einnahmen der WEG für das betreffende Wirtschaftsjahr enthalten,
– die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage dokumentieren,
– Einzelabrechnungen für jeden einzelnen Wohnungseigentümer, inklusive Verteilungsschlüssel, aufführen.
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