Gutachterausschüsse

Das Bundesbaugesetz schreibt den Gemeinden beziehungsweise Landkreisen die Bildung von Gutachterausschüssen vor. Es handelt sich dabei um unabhängige Gremien von Immobiliensachverständigen, deren Aufgabe es ist, den Immobilien- und Grundstücksmarkt transparent zu machen. So erhalten die Gutachterausschüsse Kopien aller in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossenen Immobilienkaufverträge und erstellen daraus eine anonymisierte Kaufpreissammlung, die die Basis der Immobilienbewertung privater Sachverständiger im Rahmen des Vergleichswertverfahrens ist. Die Gutachterausschüsse verfassen darüber hinaus selbst Gutachten über den Verkehrswert bebauter und unbebauter Grundstücke und geben turnusmäßig, in aller Regel alle zwei Jahre, aktuelle Bodenrichtwerte für ihren Bezirk heraus.

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