Grundschuld

Die Grundschuld gehört zu den Grundpfandrechten und sichert dem Begünstigten, in aller Regel einem Kreditinstitut, eine bestimmte Geldsumme durch ein konkretes Recht am Grundstück. Die Grundschuld wird als Belastung ins Grundbuch eingetragen. Wichtig: Die Grundschuld ist nicht zwangsläufig an eine bestimmte Forderung, beispielsweise einen Baukredit, gebunden – so wie es bei einer Hypothek der Fall ist. Sie bleibt daher auch bestehen, wenn das Darlehen abbezahlt ist, und muss nicht gelöscht werden. Sie ist übertragbar und kann als Grundbuch-Eintrag auch zukünftig als Kreditsicherheit genutzt werden.

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