Grundpfandrecht

Das Grundpfandrecht gehört zu den sogenannten „dinglichen Verwertungsrechten“. Das bedeutet: Es ist ein Recht an einem Grundstück oder einer Immobilie, das zur Sicherung eines Kredits oder Darlehens dient. Kann der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen oder wird komplett zahlungsunfähig, so kann die Bank im Wege einer Zwangsversteigerung ihr Geld zurückerhalten. Zur Sicherung von Krediten können drei Arten von Grundpfandrechten im Grundbuch eingetragen werden: Grundschuld, Hypothek und Rentenschuld.

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