Grunderwerbssteuer
Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks wird grundsätzlich Grunderwerbssteuer fällig. Sie zählt – wie die Notar- oder Grundbuchgebühren – zu den Kaufnebenkosten und ist direkt nach dem Kauf zu entrichten. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist abhängig von der Höhe des Kaufpreises und dem Steuersatz, den das jeweilige Bundesland erhebt, in dem sie zu zahlen ist. Seit dem 1. September 2016 können die Bundesländer unterschiedliche Sätze festlegen. Sie reichen von 3,5 Prozent in Bayern bis zu 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein.

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