Flurstück
Unter einem Flurstück wird ein amtlich vermessener Teil der Erdoberfläche verstanden. Es ist die kleinste Einheit in den Liegenschaftskatastern der einzelnen Bundesländer, den Grundstücksregistern. Die Bezeichnung geht auf den Begriff „Flur“ zurück, mit dem ursprünglich die gesamte Landschaft gemeint war. In der Amtssprache werden mehrere Flurstücke heute noch als Flur und mehre Flure als Gemarkung bezeichnet.
Die Grenzen eines Flurstücks entsprechen zumeist denen eines Grundstücks, trotzdem sind die Worte keineswegs gleichbedeutend. So kann ein Grundstück durchaus mehrere Flurstücke umfassen, aber umgekehrt kann ein Flurstück niemals aus mehreren Grundstücken bestehen. Jedes Flurstück ist eindeutig nummeriert. Es kann in verschiedene Nutzungsarten eingeteilt sein. Alle Flurstücke sind auf Flurkarten dargestellt. Relevant wird ein Flurstück beim Immobilien- oder Grundstückskauf, beim Hausbau, bei der Immobilienbewertung, bei der Grundsteuer und bei Erbschaften und Scheidungen.

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