Erbengemeinschaft
Erben mehrere Person aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder aus testamentarisch verfügten Gründen gemeinsam eine Immobilie, so bilden sie eine Erbengemeinschaft. Eine Erbengemeinschaft kann grundsätzlich und ohne Ausnahme immer nur gemeinsam handeln und verfügen. Die „Zwangsgemeinschaft“ ist eine der konfliktreichsten Verfügungen des deutschen Erbrechts, die allerdings gleichzeitig nicht rechtsfähig ist. Kommt es zu keiner Einigung unter den Erben, so kann jeder Erbe beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen, der die Zwangsversteigerung der Immobilie und damit die Auflösung der Erbengemeinschaft zur Folge hat.
KOSTENFREIES
BERATUNGSGESPRÄCH
Wir bieten unseren Kunden einen umfassenden Service. Wenn sie Fragen rund um Ihre Immobilie, einen Immobilienverkauf, die Entwicklung Ihrer Immobilie, den Ankauf von Immobilien, Off-Market Immobilien etc. haben, buchen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich ein Beratungsgespräch.
Patrick Zubac ist ein Experte für den Immobilienmarkt in Stuttgart und Umgebung mit mehr als 20 Jahren Erfahrung.
KONTAKTIEREN SIE UNS JEDERZEIT
Sei möchten mehr Informationen über unsere Dienstleistungen erhalten, einen Termin vereinbaren oder ein Angebot anfordern? Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht oder rufen Sie einfach direkt an.
Standort München:
Südliche Münchnerstraße 55
D-82031 Grünwald
Telefon: 089 998 298 620
E-Mail: info@zg-gruppe.de
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag
08:00 Uhr – 17:30 Uhr