Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist das Recht, eine Immobilie auf einem Grundstück zu bauen oder zu kaufen, das einer anderen Person gehört. Ein Erbbaurecht kann verkauft, beliehen und vererbt werden. In aller Regel wird ein Erbbauvertrag geschlossen, in dem für die gesamte Laufzeit (etwa 33, 66 oder 99 Jahre) ein konkreter Erbbauzins fixiert ist. Das Grundstück bleibt Eigentum des Erbbaurechtsgebers, die Immobilie geht in den Besitz des Bauherrn oder Käufers über.
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