Energieeinsparungsgesetz

Das „Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden“ (EnEG) wurde im Zuge der ersten Ölkrise 1976 verabschiedet und 2005 aktualisiert. Es stellt bundesweit bei der Altbausanierung und bei Neubauten konkrete (energiesparende) Anforderungen an den Wärmeschutz, an Heizungs- und Brauchwasseranlagen. Die Nichtbeachtung kann als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Seit dem 1. November 2020 ist das Energieeinsparungsgesetz mit der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst.

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