Denkmalschutz

Historische Immobilien, die von der Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes unter Denkmalschutz gestellt wurden, können einen ganz besonderen Charme haben. Interessierte Käufer sollten allerdings beachten, dass eine solche Klassifizierung die Verfügungsrechte des Eigentümers maßgeblich einschränkt. Sämtliche baulichen Maßnahmen, ganz gleich ob Modernisierung, Sanierung oder Umnutzung, dürfen nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde vorgenommen werden. Renovierungen sind nur in dem Maße und in einer Weise erlaubt, die die schützenswerte Substanz in ihren „künstlerischen und geschichtlichen Aspekten“ nicht beeinträchtigt. Grundsätzlich muss immer eine Genehmigung eingeholt werden – ansonsten drohen hohe Geldstrafen.
Die Investitionen in eine Denkmalschutz-Immobilie honoriert der Fiskus jedoch mit erheblichen Steuervorteilen. Je nach Einzelfall kann sich der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie daher durchaus lohnen – sowohl für die Eigennutzung als auch zur Vermietung.

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