Bebauungsplan

Der Bebauungsplan legt für einen räumlich klar begrenzten Teil eines Gemeinde- oder Stadtgebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Er besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt ist, welche Nutzung zulässig ist.
Dazu zählen vor allem die Art und das Ausmaß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, Verkehrs-, Grün- und Sonderflächen.
Bauherren oder Grundstückskäufer können aus einen Bebauungsplan beispielsweise ablesen, welche Nutzungsart, welche Geschosszahl oder welche Bebauungsdichte erlaubt sind. Jedes Bauvorhaben muss in Einklang mit dem Bebauungsplan stehen. Rechtskräftige Bebauungspläne können im Liegenschaftsamt kostenlos eingesehen werden.

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Tobias Deiß
E info@zg-gruppe.de
T 0711 253 502 00

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