Bagatellschaden

Unter einem Bagatellschaden versteht das Mietrecht Schäden in einer gemieteten Wohnung, die sich mit verhältnismäßig geringem, finanziellen Aufwand beheben lassen. Die Behebung/ Beseitigung von Schäden an der Mietsache gehört grundsätzlich zu den Instandsetzungs- beziehungsweise Instandhaltungspflichten des Vermieters. Allerdings kann er die Kosten für diese Kleinreparaturen dem Mieter in Rechnung stellen – sofern es sich um Schäden an Dingen handelt, die „dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters“ ausgesetzt sind: Dazu gehören folglich: Wasserhähne, Schlösser, Fenstergriffe und ähnliches. Im Mietvertrag müssen zudem Höchstgrenzen festgelegt sein.
(vgl. Kleinreparaturenklausel)

Ihr Ansprechpartner

Tobias Deiß
E info@zg-gruppe.de
T 089 998 298 620

Immobilie bewerten

Erhalten Sie noch heute von uns eine kostenfreie Wertermittlung Ihrer Immobilie:

KOSTENFREIES
BERATUNGSGESPRÄCH

Wir bieten unseren Kunden einen umfassenden Service. Wenn Sie Fragen rund um Ihre Immobilie, einen Immobilienverkauf, die Entwicklung Ihrer Immobilie, den Ankauf von Immobilien, Off-Market-Immobilien etc. haben, buchen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich ein Beratungsgespräch.

Patrick Zubac ist der Experte für den Immobilienmarkt mit mehr als 20 Jahren Erfahrung.

KONTAKTIEREN SIE UNS JEDERZEIT

Sei möchten mehr Informationen über unsere Dienstleistungen erhalten, einen Termin vereinbaren oder ein Angebot anfordern? Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht oder rufen Sie einfach direkt an.

Standort Hauptsitz:

Südliche Münchnerstraße 55
D-82031 Grünwald

Telefon: 089 998 298 620
E-Mail: info@zg-gruppe.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag
08:00 Uhr – 17:30 Uhr